Impressum

SOLUTIO Fund Management
GmbH & Co. KG

 

PERSÖNLICH HAFTENDER GESELLSCHAFTER Test
SOLUTIO Fund Management Verwaltungs GmbH, Grünwald (Amtsgericht München HRB 214937), vertreten durch ihre Geschäftsführer Dr. Rüdiger v. Kollmann, Markus Landes, Robert Massing, Michael Thiebes und Andreas Varnavides.

ADRESSE
Gebäude 100
Bavariafilmplatz 7 
82031 Grünwald
Deutschland

Tel: +49 (0) 89 360357-0
Fax: +49 (0) 89 360357-28
E-Mail: fondsadmin@solutiofm.de

REGISTERNR.: HRA 103135
GERICHTSSTAND: Amtsgericht München
SITZ: Grünwald

 

BERUFSBEZEICHNUNG
AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft registriert nach § 44 Abs. 1 i.V.m. § 2 Abs. 4 Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB)

ZUSTÄNDIGE AUFSICHTSBEHÖRDE
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin)
www.bafin.de

 

Solutio AG
Anlagekonzepte für Institutionen

 

VORSTAND
Markus Landes, Robert Massing, Michael Thiebes


ADRESSE
Gebäude 100
Bavariafilmplatz 7
82031 Grünwald
Deutschland

Tel: +49 (0) 89 360357-0
Fax: +49 (0) 89 360357-28
E-Mail: info@solutio.ag

REGISTERNR.: HRB 124355
GERICHTSSTAND: Amtsgericht München
UST.-ID: DE 199331243
SITZ: Grünwald

BERUFSBEZEICHNUNG
Finanzanlagenvermittler nach § 34f Abs. 1 GewO, Bundesrepublik Deutschland

ZUSTÄNDIGE AUFSICHTSBEHÖRDE
IHK für München und Oberbayern
Balanstraße 55-59, 81541 München, Deutschland

KAMMERZUGEHÖRIGKEIT
IHK für München und Oberbayern
Balanstraße 55-59, 81541 München, Deutschland

BEHÖRDLICHE ERLAUBNIS
§ 34f Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 2 und 3 Gewerbeordnung
Registrierungsnummer D-F-155-EFEE-91
(siehe unter www.vermittlerregister.info)

Die Gesellschaft erbringt Vermittlungsleistungen ausschließlich hinsichtlich Fonds, die von ihr (mit-) initiiert und betreut werden.

 

Nachhaltigkeit/ESG Policies

SOLUTIO misst der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsfaktoren in den drei sogenannten ESG-Bereichen (Environmental, Social & Governance) im Rahmen der einzelnen Anlageprogramme eine große Bedeutung bei.

(Unsere Investmentpartner verfügen über eigene ESG Policies, die wir interessierten Anlegern gerne zur Verfügung stellen.)

Pflichtangaben nach der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor („Offenlegungsverordnung“) in Bezug auf die SOLUTIO Fund Management GmbH & Co. KG:

I. Strategien für den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungsprozessen
(Artikel 3 der Offenlegungsverordnung)

Die Solutio Fund Management GmbH & Co. KG verwaltet derzeit deutsche Feeder-Fonds im Rahmen der verschiedenen Anlageprogramme. Die zugehörigen Anlageentscheidungen werden jeweils auf Master-Ebene getroffen, während sich die Anlageentscheidung des Feeders auf eine einmalige Beteiligung am Master-Fonds beschränkt. Daher sind Nachhaltigkeitsrisiken derzeit kein separater Bestandteil der Investitionsentscheidungen der SOLUTIO Fund Management GmbH & Co. KG.

Darüber hinaus steht vorab nicht fest, an welchen Zielfonds sich der jeweilige Master-Fonds beteiligen wird (Blindpool). Daher könnten Nachhaltigkeitsrisiken zum Zeitpunkt der Anlageentscheidung ohnehin nur aufgrund der Investitionsstrategie und Investitionskriterien der Manager des jeweiligen Master-Fonds beurteilt werden. Aus deren Strategien für den Umgang mit Nachhaltigkeitsthemen („ESG-Policies“) ist zum Zeitpunkt der Anlageentscheidung allerdings nicht vorab konkret ableitbar, welche Nachhaltigkeitsrisiken in dem späteren Zielfondsportfolio bestehen werden.

II. Pflichtangaben zur Berücksichtigung nachteiliger Nachhaltigkeitsauswirkungen auf Ebene der SOLUTIO Fund Management GmbH & Co. KG
(Artikel 4 der Offenlegungsverordnung)

Gemäß Art. 4 der Offenlegungsverordnung sind Finanzmarktteilnehmer verpflichtet, anzugeben, ob sie nachteilige Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigen. Wenn sie dies tun, müssen sie detaillierte Angaben gemäß der spezifischen Vorgaben von Art. 4 der Offenlegungsverordnung zu konkreten Nachhaltigkeitsaspekten machen. Aus den vorstehend zu Art. 3 der Offenlegungsverordnung dargelegten Gründen beziehen wir nachteilige Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren derzeit nicht in unsere Investitionsentscheidungen ein. Insbesondere standen uns in Bezug auf die Master-Fonds und deren Zielfonds zum Zeitpunkt der Beteiligung des Feeders am Master-Fonds nicht ausreichend Informationen zu deren Umgang mit Nachhaltigkeitsaspekten („ESG-Daten“) zur Verfügung, um gemäß Art. 4 der Offenlegungsverordnung die nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren zu bestimmen. Wir werden beobachten, inwiefern sich die ESG-Datenlage über die Zeit verbessert, und ob bei der möglichen Auflegung weiterer Feeder eine relevante Einschätzung der Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren vorgenommen werden kann.

III. Pflichtangaben zur Vergütungspolitik im Zusammenhang mit der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken
(Artikel 5 der Offenlegungsverordnung)

SOLUTIO Fund Management GmbH & Co. KG verfügt als registrierte Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne von § 2 Abs. 4 KAGB nicht über eine ausformulierte Vergütungsrichtlinie (Vergütungspolitik) gemäß den Vorgaben des KAGB. Da die SOLUTIO Fund Management GmbH & Co. KG lediglich Feeder-Fonds verwaltet und daher Nachhaltigkeitsrisiken kein Bestandteil der Investitionsentscheidungen der SOLUTIO Fund Management GmbH & Co. KG waren, werden Nachhaltigkeitsrisiken derzeit nicht in die Vergütungspolitik der SOLUTIO Fund Management GmbH & Co. KG einbezogen.

Sehr geehrter Investor,
sehr geehrte Investorin,

vielen Dank für Ihren Besuch. Die Funktionalität des Investorenportals wird derzeit überarbeitet und steht Ihnen zeitnah wieder zur Verfügung.
Bitte wenden Sie sich bis dahin direkt an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der SOLUTIO AG unter Telefon +49 89 360 357-0 oder Email info@solutio.ag. Ihr Anliegen wird sehr gerne zeitnah bearbeitet.